AGB

Präambel

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

blank
1. Definitionen

a) Fotografische Arbeit: Bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

b) Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person, stellvertretend für Patrick Stricker.

c) Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

d) Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

e) Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Websites) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

f) Annahme: Mit der Auftragserteilung seitens des Kunden werden die AGB von Patrick Stricker zwingend angenommen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

3. Abnahme/Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertig gestellten Fotos nicht an (z.B. wegen plötzlicher Meinungsänderung/plötzliches nicht mehr gefallen von Kundenseite, obwohl die Ware den vereinbarten Leistungen entspricht), so gerät der Kunde in Abnahmeverzug. Im Fall des Abnahmeverzugs ist der Fotograf berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Fotograf 75% des dem Auftrag zugrundeliegenden Honorars gegenüber dem Kunden einfordern.

4. Haftung

a) Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

b) Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

c) Teilt der Fotograf dem Kunden Passwörter für den Daten-Download über FTP/Internet der fotografischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen so entstandenen Schaden.

d) Der Fotograf kann nicht haftbar gemacht werden, falls er wegen höherer Gewalt (Unfall, ernsthafte Krankheit usw.) nicht zu einer Aufnahmesitzung erscheinen kann. Einen Ersatzfotografen lässt sich in einem solchen Fall nicht organisieren. Bereits geleistete Anzahlungen würden in dem Fall rückerstattet oder ein neuer Termin wird vereinbart.

5. Pflichten und Verantwortung des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an den Fotografen sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

b) Der Kunde versichert gegenüber dem Fotografen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

2. Ausführung der fotografischen Arbeit

a) Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz im Ermessen des Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über technische und künstlerische Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.

b) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

c) Die Fotoausrüstung und sonstige Materialien und Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

d) Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bei Abbildungen von Personen, Kunstwerken, Marken usw. verpflichtet sich der Kunde, vor der Nutzung die Zustimmung der abzubildenden Personen bzw. zur Abbildung von Kunstwerken, Marken usw. auf eigene Kosten einzuholen.

e) Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziff. 2d) nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf 50% des Honorars, das gemäss Vereinbarung für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

f) Ziff. 2e) gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung wegen Krankheit, Unfall, ungünstiger Wetterverhältnisse oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen auf ein späteres Datum verschoben wird.

g) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Patrick Stricker. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

h) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Rechnung oder in bar.

i) Die Lizenz für die erstellte fotografische Arbeit für die Verwendung durch den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vollumfänglich Eigentum des Fotografen.

j) Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinn des Urheberrechts für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.

k) Die fotografischen Arbeiten werden nur in digitaler Form ausgeliefert.

l) Nachträglich gewünschte zusätzliche Nachbearbeitungen der Bilder (schwarz/weiss, farbliche Variationen, Korrekturen usw.) werden nur gegen separate Verrechnung vorgenommen.

m) Aufträge die gegen geltendes Recht und/oder gegen Moral und Sitte verstossen, werden vom Fotografen kategorisch abgelehnt.

6. Verwendung durch den Kunden

a) Nur der Kunde darf die fotografische Arbeit verwenden. Die Verwendung ist auf den mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und Dauer beschränkt. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

b) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

c) Die fotografische Arbeit darf nicht sinnentstellend oder diskriminierend verwendet werden.

d) Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.

e) Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn die in Auftrag gegebene fotografische Arbeit nicht verwendet wird.

f) Mit anderen Kosten (Drittkosten, Materialkosten, Schadenersatz usw.) erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an der fotografischen Arbeit des Fotografen.

g) Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

blank
7. Rechte Dritter

a) Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

b) Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

c) Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte und ihm für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

8. Verwendung durch den Fotografen

a) Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern. Erfolgt binnen 30 Tagen nach Bewilligungsgesuch des Fotografen keine schriftliche Verweigerung oder Einschränkung seitens des Kunden, so ist der Kunde mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

b) Im Fall der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinn des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern, Marken oder Orten verletzt wird.

9. Referenzen

a) Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen usw.), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese zu zeigen.

b) Der Fotograf darf den Kundennamen als Referenz verwenden, ausser der Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht.

10. Datenschutz

a) Nach sechs Monaten werden sämtliche Bilder aus dem Kundenauftrag aus Datenschutzgründen vom Internet wieder entfernt. Ausnahme bilden jene Bilder, die vom Fotografen als Referenz für eigene Werbezwecke verwendet werden.

b) Kundendaten werden vom Fotografen weder weitergegeben noch verkauft.

c) Für weitere Informationen zum Datenschutz wird verwiesen auf die separate Datenschutzerklärung. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

b) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Patrick Stricker.

c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Beide Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, welcher der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

AGB als PDF-Version

Sitterdorf, Oktober 2023

Kontakt

Ich freue mich über eure Anfrage